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Grundsteuer 2012 wird in Jávea niedriger sein
Eine frohe Nachricht für alle Immobilienbesitzer in Jávea/Xàbia. Vergangene Woche hat der Finanzausschuss einstimmig gebilligt, dass die Grundsteuer IBI gesenkt werden soll. Jetzt muss nur noch der Stadtrat die Entscheidung bestätigen.
Die Stadt werde durch die Maßnahme 1,2 Millionen Euro weniger einnehmen, teilte Óscar Antón, Finanzstadtrat der Gemeinde, in einer Veröffentlichung der Costa Blanca Nachrichten mit.
Mit Luftbildern Steuersünder entdecken
Die Gemeinden sind knapp bei Geld, da lassen sie sich etwas einfallen. Damit sie ihre Kassen wieder mehr füllen, gehen sie gegen Steuersünder energischer vor. Immer noch gibt es jede Menge Immobilienbesitzer, die ihre Grundsteuer nicht zahlen. Auch in Jávea/Xàbia. Der Finanzstadtrat Oscar Antón kündigte jetzt an, jene Hausbesitzer, die sich bisher erfolgreich um die Zahlung der Grundsteuer (IBI) gedrückt haben, herauszufinden und zur Kasse zu bitten: für 2011 und für die vergangenen vier Jahre rückwirkend. Jáveas Stadtgebiet ist schwer kontrollierbar, doch Luftbildaufnahmen werden dabei helfen, den Steuersündern auf die Spur zu kommen.
Urteil: Katasterwert für nichtig erklärt
Man darf sich als Bürger nicht alles gefallen lassen und vor allem nicht immer bereitwillig das Portemonnaie zücken, wenn die Rathäuser Geld fordern. Eine der ergiebigsten Einnahmequellen der Gemeinden entlang der Costa Blanca in der Provinz Alicante sind die Grundsteuern. Das ist auch in Jávea/Xàbia so, wo die Grundsteuer (IBI) 54 Prozent der Einnahmen ausmacht und somit die Haupteinkunftsquelle darstellt.
In diesem Jahr rechnen die Stadtväter in Jávea mit IBI-Einnahmen von rund 20,3 Millionen Euro, 1,3 Millionen mehr als im Vorjahr. Die Bürger müssen die Grundsteuer vom 25. August bis zum 7. November zahlen. Es handelt sich um eine steuerliche Bringschuld. 37.500 Haushalte - das sind 992 mehr als im Vorjahr - werden zur Kasse gebeten. Wer nicht zahlt, erhält Strafaufschläge.
Katasterneubewertung ist nichtig
Ein Gerichtsurteil aus Valencia dürfte alle Haus- und Wohnungsbesitzer an der Costa Blanca Nord interessieren. Ein Bürger aus Jávea klagte wegen der Neubewertung seiner Wohnung bei der Katasterreform. Er hat nun vor dem Oberlandesgericht Valencia Recht erhalten: Der Richter entschied, dass die Bewertung der Immobilie nicht auf den objektiven Kriterien beruhe und deshalb nichtig sei. 2005 fiel der Jáveaner aus allen Wolken, als man seine Wohnung an der Plaza Almirante Bastarreche auf über eine Million Euro schätzte.
Spanien immobilien Grundsteuer (IBI)
Die Grundsteuer (IBI), die in Spanien im Volksmund als “Haus-oder Wohnungssteuer” bezeichnet wird, ist im Paragraphen 60 der Neufassung des Gewerbesteuergesetzes festgelegt, das in der königlichen Gesetzesverordnung 2/2004 vom 5. März bewilligt wurde.
Unterpunkt II Grundsteuer Paragraph 60. Gesetzescharakter: die Grundsteuer ist eine direkte Steuer dinglichen Charakters, die den Wert der Immobiliengüter nach den Festlegungen dieses Gesetzes besteuert.
Es ist eine Gemeindesteuer, die jährlich erhoben wird und das Immobilieneigentum, entweder ein ländliches oder ein städtisches, besteuert, wobei der Eigentümer, Schuldner der Immobilie ist.
Die Bemessungsgrundlage nach der die Höhe der Steuer berechnet wird, ist der Katasterwert der Immobilie und der Steuersatz hängt von der Einwohneranzahl der Gemeinde ab, in der die Immobilie steht. Der Steuerbetrag ergibt sich aus dem Steuersatz, der ausgehend von der Bemessungsgrundlage des jeweiligen Falls anzuwenden ist.



