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Mehrere Testamente bergen Gefahren in sich

Mehrere Testamente bergen Gefahren in sich
Verantwortungsbewusste Villenbesitzer an der nördlichen Costa Blanca in der Provinz Alicante wollen alles geordnet haben. Auch für ihre Nachkommen, wenn die eines Tages ihr Erbe antreten werden. Für den Fall der Fälle können Deutsche Testamente machen: vor einem deutschen, aber auch vor einem spanischen Notar. Sollten sie zuerst ein Testament vor einem spanischen Notar und später dann noch eines vor einem deutschen Notar errichtet haben, gilt im Zweifel nach Juristenaussagen und dem BGB, Paragraph 2258 I das jüngste. Dennoch kann es zu erheblichen Problemen kommen.
Das Kaufen einer Wohnung aus zweiter Hand.
Die ersten Daten, die wir benötigen, wenn wir uns eine Wohnung aus zweiter Hand in Spanien kaufen möchten.

Wohnung aus zweiter Hand in Spanien
Wenn wir uns eine Wohnung aus zweiter Hand in Spanien kaufen möchten, müssen wir eine Reihe von Daten kennen, um sicher zu sein, dass wir ein gutes Geschäft machen werden, bevor wir irgend eine Verpflichtung eingehen.
Als Erstes müssen wir uns vergewissern, ob bei ihr alle Zahlungen der Nebenkosten der Wohngemeinschaft und der Steuern auf dem Laufenden sind und dass sie frei von irgendwelchen Abgaben, Hypotheken oder gerichtliche Pfändungen ist. All diese Informationen erhalten wir im Grundbuchamt.
Wir müssen uns über die genaue Wohnungsfläche und Parzelle informieren, auf der sie errichtet wurde. Diese Angaben können wir über die Website des Katasteramtes in Erfahrung bringen.
Wir sollten überprüfen, ob die Wohnung von irgend einem Bebauungsplan betroffen ist. Dafür muss man ein Zertifikat über die Immobilie beantragen, das vom Rathaus ausgestellt werden kann.
Der Vertrag, den man vor der Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde unterschreibt, ist gut zu analysieren. Wir müssen uns über die Kosten informieren, die uns erwarten und die vom Verkäufer zu tragen sind. Die Unterzeichnung der notariellen Kauf-/Verkaufsurkunde beim Notar ist der wichtigste Moment des Kaufs/Verkaufs sowie die Registrierung der Wohnung im entsprechenden Grundbuchamt.