Mieten sind immer noch zu hoch

Auch wenn die Mietpreise niedriger geworden sind und sich der Krise anpassen, sind sie noch immer zu hoch
Der durchschnittliche Mietpreis einer Wohnung lag in Spanien laut der Konsumentenzeitschrift Consumer (Eroski) im vergangenen November bei 695 Euro monatlich, wobei Experten betonen, dass die Mietpreise im letzten Jahr um 4 Prozent sanken. Auch wenn die Mietpreise niedriger geworden sind und sich der Krise anpassen, sind sie noch immer zu hoch. Vielen Spaniern fehlt das Geld zum Mieten.
Hilfen erhalten nur die Bürger, deren Einnahmen erheblich niedriger als der öffentliche Indikator für das Multiple-Effekt-Einkommen (IPREM) liegen. Aber auch Pensionäre und Behinderte können in den Genuss kommen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Verwaltung der jeweiligen Länder gibt Auskunft.
Wer sich fürs Mieten entscheidet, sollte wissen, dass es zwei Arten von Hilfen gibt. Mieter, deren Einkommen nicht 2,5 Mal höher als der IPREM liegen, können bis zu 3.200 Euro pro Wohnung im Jahr erhalten, unabhängig davon, wie viele Mieter im Vertrag unterschrieben haben. Die staatliche Subvention dauert maximal zwei Jahre, sofern der Antragsteller die Bedingungen erfüllt. Auch muss die Wohnung immer kompatibel mit einer entsprechenden Sozialwohnung sein.
Die Hilfe kommt nur einem bestimmten Personenkreis zu und ihre Höhe bestimmt das jeweilige autonome Land. Darunter fallen: Familien deren Einkommen nicht 2,5 Mal höher als der IPREM liegt. Erstmieter, junge Leute bis 35 Jahre, ältere Leute ab 65 Jahren, Frauen, die Opfer von männlicher Gewalt wurden, Terroropfer, Katastrophengeschädigte, kinderreiche Familien, Alleinstehende mit Kindern, abhängige Personen sowie anerkannte Invaliden und ihre Familien, Geschiedene oder Separatlebende, die am Existenzminimum leben, Landstreicher und Slumbewohner, die aus ihren Behausungen geholt werden sollen.
Hilfe gibt es auch für Pensionäre und Behinderte mit beitragsfreien Renten (PNC): Die Leute müssen von der Sozialversicherung (Seguridad Social) als nicht beitragspflichtig anerkannt sein. Sie können eine jährliche Hilfe von 425 Euro beantragen, um ihre Miete zu bezahlen, wenn sie kein Eigentum besitzen. Die Mietwohnung muss Hauptwohnsitz sein.