Mehrere Testamente bergen Gefahren in sich

Mehrere Testamente bergen Gefahren in sich

Mehrere Testamente bergen Gefahren in sich

Verantwortungsbewusste Villenbesitzer an der nördlichen Costa Blanca in der Provinz Alicante wollen alles geordnet haben. Auch für ihre Nachkommen, wenn die eines Tages ihr Erbe antreten werden. Für den Fall der Fälle können Deutsche Testamente machen: vor einem deutschen, aber auch vor einem spanischen Notar. Sollten sie zuerst ein Testament vor einem spanischen Notar und später dann noch eines vor einem deutschen Notar errichtet haben, gilt im Zweifel nach Juristenaussagen und dem BGB, Paragraph 2258 I das jüngste. Dennoch kann es zu erheblichen Problemen kommen.

Das Problem ist, dass weder in Spanien noch in Deutschland die Existenz zweier hintereinander gemachter Testamente bekannt ist. In Spanien meldet der spanische Notar das beurkundete Testament dem Zentralen Testamentsregister in Madrid. In Deutschland gibt der Notar das unterschriebene Testament dem zuständigen Amtsgericht weiter, selbst wenn im Testament die Rede von einer Spanienimmobilie ist.

Weder kommunizieren die beiden Instanzen zu Lebzeiten des Hausbesitzers noch findet eine Kommunikation der deutschen und spanischen Nachlassbehörden statt. Ein juristischer Ratschlag: Sollte, nachdem bereits ein spanisches Testament existiert, das Testament in Deutschland abgeändert werden, kann der Erblasser mit Vermögen in Spanien den Notar bitten, eine Ausfertigung des Testaments mit beglaubigter Übersetzung dem zentralen spanischen Testamentsregister zu schicken, damit die Widerrufung des spanischen Testaments dort ebenfalls bekannt wird. Das kann vor bösen Überraschungen schützen.

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