Hohe Freibeträge für deutsches Hausgeschenk

Hohe Freibeträge für deutsches Hausgeschenk

Hohe Freibeträge für deutsches Hausgeschenk

Spanienresidenten kommen aller Voraussicht nach demnächst vermutlich ebenfalls in den Genuss, auch bei Schenkungen in Deutschland die hohen Freibeträge für Kinder nutzen zu dürfen. So entschied jetzt der Europäische Gerichtshof und verwies das deutsche Finanzamt in  seine Schranken.  Der Fall: Eine Tochter hatte von ihrer Mutter - beide leben nicht in Deutschland - ein Haus in Deutschland geschenkt bekommen. Laut deutschem Steuergesetz sollte dabei nur der geringe 1.100-Euro-Freibetrag angesetzt werden und nicht der wesentlich höhere deutsche Freibetrag, der dort Kindern zusteht. Heute liegt er bei 400.000 Euro.

Mutter und Tochter legten Widerspruch ein, der Europäische Gerichtshof wurde angerufen.  In der Urteilsbegründung heißt es: Das Luxemburger Gericht sieht keinen Grund für eine Ungleichbehandlung zwischen gebietsfremden und gebietsansässigen Leuten, wenn die in Deutschland eine Immobilie geschenkt erhalten.

Aufgrund der Einzelfallentscheidung erwarten juristische Experten, dass der deutsche Gesetzgeber das Gesetz entsprechend ändern will. Das würde dann bedeuten, dass auch Deutsche, die in Spanien leben und sofern Schenker als auch Beschenkter Spanienresidenten sind bei einem Immobiliengeschenk in Deutschland die hohen deutschen Freibeträge erwarten dürften. Doch noch ist die Gesetzesänderung nicht da und noch ist auch ungewiss, ob sich die ebenfalls auf Erbschaften erstrecken wird.

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