Nützlichkeit der Grundbucheintragung
Das Grundbuchamt untersteht dem Ministerium für Justiz und hat die Aufgabe, die Eintragung von Rechtsvorgängen und Verträgen, die mit einem Besitz in Verbindung stehen sowie andere Rechte, wie Besitztum, Nutznieβung, Dienstbarkeit, usw. auf Immobilien sowie gerichtliche Beschlüsse, die die Fähigkeit der Personen, die diese abschlieβen, betreffen, zu registrieren.
Jedes Grundbuchamt verfügt über einen territorialen Bezirk. Die Registrierungen oder Eintragungen sind in dem Grundbuchamt vorzunehmen, in dessen Verwaltungsbezirk die betreffende Immobilie steht.
Damit die Titel registriert werden können, müssen sie von einem Notar öffentlich beglaubigt sein.
Im Fall eines Kaufes/Verkaufes einer Wohnung ist der Titel notariell zu beglaubigen, um die neue Inhaberschaft im Grundbuchamt einzutragen.
Dazu wird der Besitz notariell übertragen, wobei die entsprechende notarielle Urkunde vom Notar ausgestellt wird.
Es ist die Zahlung der entsprechenden Steuern, der Steuer auf entgeltliche Vermögensübertragung oder der MwSt. zu belegen.
Die Grundbucheintragung ist öffentlich für alle, die ein Interesse daran haben, sich über den Immobilienstatus zu erkundigen.
Beim Erwerb einer Wohnung ist es sehr wichtig, sich vorher im Grundbuchamt über besagte zu erkundigen und festzustellen, ob die Wohnung auf den Namen der Person, die verkaufen will, läuft und ob irgendein Anspruch auf sie (Verpachtung, Hypotheken,…) vorliegt.

