Spanienimmobilien.Information für den Kauf einer Wohnung aus Zweiter Hand in Spanien.

Informationen, die wir fordern sollten, wenn wir uns eine Wohnung aus Zweiter Hand in Spanien kaufen.

Bei Kauf einer Wohnung aus Zweiter Hand in Spanien,muss man unbedingt über eine rechtliche Beratung in der Muttersprache verfügen

Bei Kauf einer Wohnung aus Zweiter Hand in Spanien,muss man unbedingt über eine rechtliche Beratung in der Muttersprache verfügen

Die Informationen, die wir anfordern sollten, hängen von der Wohnung ab, die wir kaufen wollen. In diesem Fall beziehen wir uns auf Informationen beim Kauf einer Wohnung aus Zweiter Hand in Spanien.

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Eins der Dokumente, das wir uns vorlegen lassen sollten, ist der Beleg der gezahlten Immobilien-Grundsteuer (IBI). Ausserdem müssen wir uns vergewissern, dass das Eigentum in der Zahlung der Gebühren an die Wohnungseigentümer-Gemeinschaft auf dem Laufenden ist, dass das Zertifikat des Eigentumsrechts und der Lasten vorliegt und dass keine Nichtzahlung der gemeindlichen Wertzuwachssteuer besteht. Man sollte um eine Kopie des gültigen Statutes der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft bitten, überprüfen, dass in dem Fall, in dem der Verkäufer das Wohnungseigentum durch eine Erbschaft oder einen erst kürzlichen Erwerb erhalten hat, alle Steuern beglichen wurden. Im Fall, dass die Immobilie einer Hypothek unterliegt, ist es notwendig, dass die Gläubigereinrichtung eine Bescheinigung über den Schuldenstand ausstellt.

Das Verstehen aller Dokumente und Verträge eines Verkaufs-Kaufvorganges ist unumgänglich. Deswegen muss man unbedingt über eine rechtliche Beratung in der Muttersprache verfügen, damit es in der Zukunft keine Überraschungen gibt.

 

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